Durchschnittsätze

Durchschnittsätze
I. Einkommensteuer:Besondere Form der Gewinnermittlung bei Land- und Forstwirten. Ziel der D. ist es, Kleinbetrieben eine umfangreiche Buchhaltung zu ersparen. Voraussetzung für die Anwendung der D. ist daher, dass der Steuerpflichtige nicht zur Buchführung verpflichtet ist, die selbstbewirtschaftete Nutzung ohne Sonderkulturen 20 Hektar nicht überschreitet, die Tierbestände 50 Vieheinheiten nicht überschreitet und der Wert der selbstbewirtschafteten Sondernutzungen pro Sondernutzung maximal 2.000 DM (ca. 1.005 Euro) beträgt. Der Durchschnittsatzgewinn wird ermittelt nach einem Grundbetrag pro Hektar, Zuschlägen für Sondernutzungen und bestimmten gesondert zu ermittelnden Gewinnbestandteilen und Absetzungen (§ 13a EStG).
II. Umsatzsteuer:Bei der Umsatzsteuer existieren D. für den  Vorsteuerabzug bestimmter Berufsgruppen.

Lexikon der Economics. 2013.

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